Rechtsprechung
   VGH Bayern, 26.10.2016 - 4 B 16.506   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,42209
VGH Bayern, 26.10.2016 - 4 B 16.506 (https://dejure.org/2016,42209)
VGH Bayern, Entscheidung vom 26.10.2016 - 4 B 16.506 (https://dejure.org/2016,42209)
VGH Bayern, Entscheidung vom 26. Oktober 2016 - 4 B 16.506 (https://dejure.org/2016,42209)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2016,42209) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2017, 281
  • DVBl 2017, 265
  • DÖV 2017, 165
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • VGH Bayern, 16.11.2012 - 4 B 12.1660

    Befreiung vom Benutzungszwang hinsichtlich der öffentlichen Wasserversorgung

    Auszug aus VGH Bayern, 26.10.2016 - 4 B 16.506
    Dies setzt voraus, dass im Zeitpunkt der Auftragsvergabe für den neuen Hausbrunnen noch nicht konkret absehbar war, dass das Grundstück an das öffentliche Leitungsnetz angeschlossen wird (Anschluss an BayVGH, U. v. 16.11.2012 - 4 B 12.1660).

    Das Verwaltungsgericht habe demgegenüber fehlerhaft auf die Weiternutzung des Hausbrunnens aufgrund der unabhängig zu beurteilenden erteilten Beschränkung des Wasserbezuges abgestellt und dabei die Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (Urteil vom 16.11.2012 - 4 B 12.1660) nicht beachtet.

    Damit ist der Kläger seiner Obliegenheit, die Trinkwasserqualität seines Brunnens als Befreiungsvoraussetzung (vgl. BayVGH, U. v. 16.11.2012 - 4 B 12.1660 - VGH n. F. 65, 237 = Rn. 22/23 BayVBl 2013, 468) darzulegen, in hinreichender Weise nachgekommen.

    Der erkennende Senat hat hierzu in seiner grundlegenden Entscheidung vom 16. November 2012 (Az. 4 B 12.1660 - a. a. O. Rn. 29 ff.) festgestellt, dass die mit einem privaten Hausbrunnen verbundenen Gebrauchsvorteile ein zur Ermittlung der Amortisation wenig geeigneter Maßstab sind.

  • VGH Bayern, 10.07.2013 - 4 N 12.2790

    Anschluss eines Ortsteils an die öffentliche Wasserversorgung - Weiterbetrieb

    Auszug aus VGH Bayern, 26.10.2016 - 4 B 16.506
    Ein vom Kläger angestrengtes Normenkontrollverfahren gegen die Einbeziehung seines Hausgrundstückes in den Anschlussbereich der gemeindlichen Wasserversorgungseinrichtung blieb mit Urteil des Senats vom 10. Juli 2013 (Az. 4 N 12.2790) erfolglos.

    Ein bloßer Gefahrenverdacht im Hinblick auf die Wasserqualität kann zwar als Rechtfertigung für die Einbeziehung von Ortsteilen in die Wasserversorgungseinrichtung dienen, weil der Einrichtungsträger insoweit schon zur Verbesserung der Versorgungssicherheit ein weites Planungsermessen hat (vgl. für den Ortsteil des Klägers das Urteil im Normenkontrollverfahren vom 10.7.2013, Az. 4 N 12.2790 - juris Rn. 29).

  • VerfGH Bayern, 11.05.2004 - 44-VI-02
    Auszug aus VGH Bayern, 26.10.2016 - 4 B 16.506
    Diese Tatbestandsvoraussetzungen, bei deren Vorliegen ein Rechtsanspruch auf Befreiung besteht (BayVGH 13.11.1953 - Nr. 93 IV 52 - VGH n. F. 7, 12/21; vom 17.4.1985 Az. 23 B 83 A. 2018; vgl. auch BayVerfGH vom 11.5.2004 - Vf. 44-VI-02 - VerfGH 57, 39/44 = BayVBl 2004, 527), sind hier gegeben.
  • VGH Bayern, 02.04.2014 - 4 ZB 13.2496

    Anspruch auf Befreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang

    Auszug aus VGH Bayern, 26.10.2016 - 4 B 16.506
    Es ist auch nicht ersichtlich, dass sich die zuständigen Organe der Beklagten schon vor der förmlichen Beschlussfassung auf eine entsprechende Ausweitung des Leitungsnetzes verständigt und diese Planungsabsicht den betroffenen Bürgern unmissverständlich mitgeteilt hätten (etwa auch durch ein konkretes "Investitionsabwehrschreiben", vgl. BayVGH, B. v. 2.4.2014 - 4 ZB 13.2496 - juris Rn. 2).
  • VG Ansbach, 05.09.2017 - AN 1 K 16.00814

    Herstellungsbeitrag für Wasserversorgungsanlage betreffend die Errichtung eines

    Im vom Bayerischen Verwaltungsgerichtshof zugelassenen Berufungsverfahren wurde dieses Urteil aufgehoben und die Beklagte verpflichtet, den Kläger für seinen gesamten Wasserbedarf vom Anschluss- und Benutzungszwang für die öffentliche Wasserversorgung bis einschließlich November 2021 zu befreien, im Übrigen wurde die Klage abgewiesen (BayVGH, U.v. 26.10.2016 - 4 B 16.506).

    Am 26. Oktober 2016 erging das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs im Verfahren 4 B 16.506 (AN 1 K 13.00604).

    Auch die von der Beklagten mittlerweile erteilte (befristete) Befreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang für das Grundstück Fl.-Nr. ..., die unter Berücksichtigung des Urteils des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 26. Oktober 2016 (4 B 16.506) erfolgt ist, lässt die Beitragspflicht unberührt.

  • VGH Bayern, 26.04.2021 - 4 ZB 21.584

    Befreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang

    Insoweit kann offenbleiben, ob der behauptete Qualitätsvorsprung tatsächlich besteht oder ob vielmehr einer andauernden Nutzung des Brunnenwassers gesundheitliche Bedenken entgegenstehen, wobei diese eine Befreiung allerdings nur ausschließen würden, wenn die zuständige staatliche Behörde die fehlende Eignung des Wassers für den menschlichen Gebrauch ausdrücklich bestätigt hätte (vgl. BayVGH, U.v. 26.10.2016 - 4 B 16.506 - BayVBl 2017, 416 Rn. 22).
  • VG Regensburg, 08.01.2021 - RN 11 K 19.1427

    Beitragspflicht, Reparaturkosten, Eintragung, Benutzungszwang, Befreiung,

    Zum Wertverlust lassen sich im Regelfall nachvollziehbar begründete Aussagen treffen, da hierbei auf die amtlichen Abschreibungstabellen der Finanzverwaltung zurückgegriffen werden kann, die auf den Erfahrungen bei steuerlichen Betriebsprüfungen beruhen und in enger Abstimmung mit den Fachverbänden der Wirtschaft aufgestellt werden (so auch BayVGH, U. v. 26.10.2016 Az. 4 B 16.506).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht